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Reisezeit – Was Urlauber nun wissen müssen

Die Strände sind leer, in den Hotels warten die besten Zimmer und auch die kulinarischen Ergüsse lassen das Wasser im Mund zusammenlaufen. Alles wäre bereit, doch nur eine Kleinigkeit fehlt: die Touristen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine Reisewarnung verhängt, welche alle Länder umfasste. Nun soll sich das ändern, denn am 15. Juni werden erste Lockerungen eingeführt. Nun heißt es nicht mehr Reisewarnung, sondern Reisehinweis. Sie können also Ihren Trolley kaufen und losreisen, doch was müssen Sie wissen? 

Die EU hatte ihre Außengrenzen geschlossen, doch mehr und mehr treten Lockerungen in Kraft. So hat Deutschland die Grenzkontrollen bereits Mitte Mai reduziert und jene sollen am 15. Juni komplett wegfallen. Das heißt aber nicht, dass nun alles wieder wie vorher ist. Es gelten immer noch die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, jedoch fallen die Quarantäne-Regeln für Einreisen teilweise weg. Für Sie ist die Frage, ob Sie einen Urlaub buchen, Ihre bestehende Reise stornieren und jene antreten sollen. Teilweise sind noch kostenfreie Stornierungen möglich, falls Sie gar nicht verreisen möchten. Außerdem sollen bis Mitte Juni passende Reisewarnungen für 31 Staaten erstellt werden, sodass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Insofern empfehlen wir nicht, dass Sie sich direkt am 15. Juni auf den Weg machen. Informieren Sie sich erst gründlich über die aktuellen Reisehinweise.

Weiterhin sollen eine Reihe von gemeinsamen Kriterien in der EU eingeführt werden, welche Touristen vor einer Corona-Infektion schützen sollen. So schlägt die Bundesregierung eine Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Bürger innerhalb von sieben Tagen vor. Sollte diese Grenze überschritten werden, werden wieder diverse Anti-Corona-Maßnahmen eingeführt. So ist es zumindest in Deutschland. Weiterhin sollen die Reiseländer „tragfähige Konzepte“ vorlegen, wie die Abstandsregel sowie die Handhygiene eingehalten werden können. Aber auch das Tragen von Masken sowie das Belüften und Desinfizieren von Räumen stehen auf der Liste. Zusätzlich befasst sich das Schutzkonzept mit dem Verhalten im Falle einer Erkrankung. Aber nicht nur die Reiseländer an sich müssen sich an etliche Auflagen halten, sondern auch die Transportmittel, wie Flugzeuge. In diesen muss ebenfalls die Sicherheit von Passagieren sowie Personal gewährleistet werden. Nun ist natürlich die große Frage, ob Sie verreisen sollen oder nicht. Das bleibt am Ende Ihnen überlassen.